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Vorsicht bei der Nutzung sozialer Medien

Von den möglichen weitreichenden rechtlichen Konsequenzen, die die Veröffentlichung ungenehmigter Fotos und damit auch die Erregung der Aufmerksamkeit anderer nach sich ziehen kann, sind die Veröffentlicher jedoch alle gleichermaßen betroffen – insbesondere dann, wenn sie sich in einem Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis befinden.

Beschreibung

Eigentlich sollten die Nutzer der sozialen Medien durch die Vielzahl der Presseberichte inzwischen insbesondere im Umgang mit Fotos von Dritten sensibilisiert sein. Jedoch ist festzustellen, dass eine Vielzahl der Nutzer der „Generation Kopf unten“ noch immer unbeirrt und bedenkenlos ihren privaten und auch beruflichen Alltag für die Usergemeinschaft fotografisch dokumentiert. Diese wird dann zu fast jeder Gelegenheit mit den privaten Fotos des Nutzers auf dessen Netzwerkprofil oder durch versendete Fotos an einzelne Kontakte oder ganze Gruppen versorgt. Die Gründe für ein solches Handeln sind vielschichtig. Für die einen ist es ein Ausgleich der großen körperlichen und psychischen Belastung in der Pflege. Für andere wiederum ist es schlicht der Reiz, bei Freunden und Bekannten Aufsehen zu erregen und im Fokus der Aufmerksamkeit zu stehen. Von den möglichen weitreichenden rechtlichen Konsequenzen, die die Veröffentlichung ungenehmigter Fotos und damit auch die Erregung der Aufmerksamkeit anderer nach sich ziehen kann, sind die Veröffentlicher jedoch alle gleichermaßen betroffen – insbesondere dann, wenn sie sich in einem Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis befinden.

Kursdauer

ca. 60 Minuten

Inhalte

  • Diese arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen
  • Was einer Pflegekraft vorgeworfen werden kann
  • Jeden Fall einzeln abwägen
  • Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche
  • Vereinbarungen im Umgang mit Bildern im Team

Teilnahmevoraussetzungen

  • Für diesen Kurs gibt es keine Teilnahmevoraussetzungen.

Lernziele

  • Sie wissen, zu welchen besonderen arbeitsrechtlichen, allgemein zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen das ungenehmigte Erstellen und Posten von Fotos in den sozialen Medien führen kann.
  • Sie wissen, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Pflegekräfte und andere medizinische Berufe einer gesetzlichen und ggf. auch vertraglichen Schweigepflicht unterliegen.
  • Sie wissen, unter welchen Umständen Pflegekräfte durch die Nutzung der sozialen Medien eine schwere Persönlichkeitsverletzung begehen.

Referenten

oggelin & Partner, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte PartG mbB
Julia Rafflenbeul
Rechtsanwältin

Abschluss

RbP, Zertifikat

Format

Interaktive Elemente

Kompatibilität

Desktop, Mobile, Tablet

Sprache

Deutsch

Zielgruppe

Praxisanleiter

Thema

Praxisanleitung

Bewertungen

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